Automatisierte Entschädigungsansprüche nach §13a EnWG für PV- und Windparks — gegenüber Ihrem Netzbetreiber. Prüfen Sie Ihr Potenzial in zwei Minuten, bevor die Verjährung greift.
kWh abgeregelter Grünstrom in Deutschland im Jahr 2025 [netztransparenz.de]
Redispatch 2.0 führt zu hunderten Abregelungsmaßnahmen pro Jahr. Die meisten Betreiber zählen sie nicht einmal.
Allein 2025 wurden in Deutschland 9.379 GWh EE-Strom abgeregelt und 433 Mio. EUR Entschädigung ausgezahlt. Die gesetzliche Entschädigung nach §13a Abs. 2 EnWG deckt in der Regel rund 95 % der entgangenen Einnahmen — der Rest muss aktiv geltend gemacht werden, und jeder Anspruch verjährt.
Eine einzige Abrechnung kostet 6-10 Stunden Arbeit. Jeden Monat kommt eine neue dazu. Allein schaffen Sie das nicht.
Geschätztes Anspruchspotenzial der letzten sechs Monate
Anspruchspotenzial über 6 Monate
Es werden nur die letzten sechs Monate angezeigt. In Deutschland verjähren Entschädigungsansprüche regelmäßig in drei Jahren (§195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§199 BGB).
Schätzung auf Basis von Redispatch-Daten der Netzbetreiber und durchschnittlichen Abrechnungspreisen — Obergrenze nach der gesetzlichen Formel, keine garantierte Auszahlung. Der genaue Wert ergibt sich nach Anbindung Ihrer SCADA und Prüfung des Netzanschlussvertrags.
Entscheidend ist die Bilanzierungsvariante: Bei negativen oder sehr niedrigen Preisen kann der marktbezogene Anteil der Entschädigung gegen null gehen. Genau deshalb rechnen wir viertelstundenscharf und nicht mit Jahresmitteln.
§13a EnWG, Netzbetreiber, Bundesnetzagentur: worauf der Entschädigungsanspruch beruht
Wogegen richtet sich der Anspruch? Nicht gegen eine Behörde, sondern gegen Ihren Netzbetreiber — den Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) oder den zuständigen Verteilnetzbetreiber, der die Maßnahme angeordnet hat. Rechtsaufsicht führt die Bundesnetzagentur. Die Höhe folgt aus der Ausfallarbeit und der gewählten Abrechnungsvariante (Spitz oder Pauschal).
Quellen: Marktdaten der Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur (Redispatch 2.0), Börsenpreise Day-Ahead. Produktiv verarbeitet die Plattform derzeit den polnischen Markt viertelstundenscharf; für Anlagen in Deutschland wird der Umfang in der Vorabanalyse bestätigt.
Ein wiederkehrender Prozess — jeden Monat eine neue Abrechnung, kein Einzelfall
Wir prüfen, ob Ihr Netzanschlussvertrag den Anspruch ausschließt — noch vor dem Onboarding (15 Min. + 1 Tag)
Sie laden CSV-Daten hoch, binden eine API oder einen RTU-Abruf an. Wir unterstützen SMA, Huawei, Fronius und ABB.
Wir ziehen die Netzdaten und melden Abregelungen viertelstundengenau. 30 Tage vor Ablauf jeder Frist schlägt der Fristenwächter Alarm.
Wir stellen automatisch die Forderung für den Abregelungsmonat gegenüber dem Netzbetreiber auf.
5 % Erfolgshonorar, erhoben durch die Kanzlei, die Ihre Sache führt (einschließlich der Mindestvorabgebühr). Lehnt der Netzbetreiber ab, klagt die Kanzlei, die Ihre Sache führt, innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist.
Illustrative Beispiele auf Basis realer Abrechnungspreise
Anspruchspotenzial / 6 Monate. Berechnet auf hypothetischen SCADA-Daten und realen Abrechnungspreisen.
Anspruchspotenzial / 6 Monate. Der tatsächliche Betrag hängt vom Netzanschlussvertrag ab.
Anspruchspotenzial / 6 Monate. Portfolio mit konsolidiertem Monitoring.
Echte Fallstudien veröffentlichen wir, sobald wir Kunden haben — mit deren schriftlicher Einwilligung und DSGVO-konformer Anonymisierung. Die Zahlen oben veranschaulichen die Rechenmechanik der gesetzlichen Formel; sie sind keine beworbenen Ergebnisse und keine Zusage einer Auszahlung.
Das Abonnement deckt Monitoring und Fristenwächter. Das Erfolgshonorar von 5 % erhebt die Kanzlei, die Ihre Sache führt (einschließlich der Mindestvorabgebühr) — ausschließlich auf den Betrag, den Sie tatsächlich erhalten. Keine Einrichtungsgebühr. Keine Jahresbindung.
Die Rechnung für das Erfolgshonorar stellt die Kanzlei, die Ihre Sache führt, am Tag des Einbehalts — die Abrechnungsdetails regelt der Vertrag, den Sie direkt mit der Kanzlei schließen. Keine Einrichtungsgebühr. Keine Jahresbindung.
Haftungsausschluss: OdzyskOZE.pl ist eine Technologieplattform der HAL Group. Wir führen derzeit Gespräche mit Anwaltskanzleien (zugelassene Rechtsanwälte) über die Vertretung gegenüber dem Netzbetreiber und vor Gericht — aktuell ist noch kein Kooperationsvertrag unterzeichnet. Die HAL Group erbringt keine Rechtsdienstleistungen und erhebt kein Erfolgshonorar. Über die Wahl der Kanzlei und die Bedingungen der Vertretung informieren wir Sie, bevor die kostenpflichtige Zusammenarbeit beginnt.
Die Begriffe, die beim Einspeisemanagement immer wieder auftauchen
Der Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Ersatz der Einnahmen, die durch die Abregelung Ihrer Anlage entgangen sind.
Seit dem 1. Oktober 2021 einheitliches Verfahren für netzbedingte Eingriffe: EE- und KWK-Anlagen ab 100 kW werden vom Netzbetreiber gesteuert abgeregelt.
Die Reduzierung der Einspeiseleistung einer EE-Anlage auf Anweisung des Netzbetreibers wegen eines Netzengpasses.
Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) oder Verteilnetzbetreiber — er ordnet die Abregelung an und schuldet die Entschädigung. Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur.
Die Rechtsgrundlage: §13a Abs. 1 EnWG regelt die Anpassung der Einspeisung, §13a Abs. 2 EnWG den daraus folgenden Anspruch auf angemessene finanzielle Entschädigung.
Die Anlagentelemetrie, die tatsächliche und verfügbare Leistung aufzeichnet — der Nachweis, den die Abregelung erfordert.
Die Energiemenge, die wegen der Abregelung nicht eingespeist wurde — Bemessungsgrundlage der Entschädigung, ermittelt nach Spitz- oder Pauschalabrechnung.
Entschädigungsansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren (§195 BGB); die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben (§199 Abs. 1 BGB). Zum Jahreswechsel verfällt daher jeweils ein kompletter Jahrgang.
Das Anderkonto der Kanzlei, die Ihre Sache führt, auf das die Entschädigung fließt; die Kanzlei rechnet ihr Honorar ab und überweist den Rest an Sie.
Ein Prozentsatz des tatsächlich durchgesetzten Betrags, erhoben durch die Kanzlei, die Ihre Sache führt — keine Zahlung, kein Honorar.
Haftungsausschluss: OdzyskOZE.pl ist eine Technologieplattform der HAL Group. Wir führen derzeit Gespräche mit Anwaltskanzleien (zugelassene Rechtsanwälte) über die Vertretung gegenüber dem Netzbetreiber und vor Gericht — aktuell ist noch kein Kooperationsvertrag unterzeichnet. Die HAL Group erbringt keine Rechtsdienstleistungen und erhebt kein Erfolgshonorar. Über die Wahl der Kanzlei und die Bedingungen der Vertretung informieren wir Sie, bevor die kostenpflichtige Zusammenarbeit beginnt.
Wir antworten binnen 24 Stunden — erste Anspruchsanalyse plus Prüfung des Netzanschlussvertrags
Schicken Sie uns Ihre Daten — wir melden uns binnen 24 h mit einer konkreten Analyse Ihrer Anlage.