⚡ Drei Jahre Verjährung — jedes Jahresende lässt Ansprüche verfallen

Holen Sie sich die Entschädigung für abgeregelten Grünstrom — bevor die Dreijahresfrist abläuft

Automatisierte Entschädigungsansprüche nach §13a EnWG für PV- und Windparks — gegenüber Ihrem Netzbetreiber. Prüfen Sie Ihr Potenzial in zwei Minuten, bevor die Verjährung greift.

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kWh abgeregelter Grünstrom in Deutschland im Jahr 2025 [netztransparenz.de]

✓ Daten der Übertragungsnetzbetreiber ✓ Rechtsweg über eine Kanzlei (gesonderter Vertrag) ✓ 5 % Erfolgshonorar, erhoben durch die Kanzlei, die Ihre Sache führt
Windpark auf Hügeln an einem sonnigen Tag

Passiert das in Ihrem Park auch?

Wechselrichter drosseln, obwohl die Sonne scheint?

Redispatch 2.0 führt zu hunderten Abregelungsmaßnahmen pro Jahr. Die meisten Betreiber zählen sie nicht einmal.

Verlieren Sie jeden Monat fünfstellige Beträge?

Allein 2025 wurden in Deutschland 9.379 GWh EE-Strom abgeregelt und 433 Mio. EUR Entschädigung ausgezahlt. Die gesetzliche Entschädigung nach §13a Abs. 2 EnWG deckt in der Regel rund 95 % der entgangenen Einnahmen — der Rest muss aktiv geltend gemacht werden, und jeder Anspruch verjährt.

Keine Zeit für die Abrechnung mit dem Netzbetreiber?

Eine einzige Abrechnung kostet 6-10 Stunden Arbeit. Jeden Monat kommt eine neue dazu. Allein schaffen Sie das nicht.

Prüfen Sie Ihre Anlage in 2 Minuten

Geschätztes Anspruchspotenzial der letzten sechs Monate

5 MW

Anspruchspotenzial über 6 Monate

00 EUR

Es werden nur die letzten sechs Monate angezeigt. In Deutschland verjähren Entschädigungsansprüche regelmäßig in drei Jahren (§195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§199 BGB).

Schätzung auf Basis von Redispatch-Daten der Netzbetreiber und durchschnittlichen Abrechnungspreisen — Obergrenze nach der gesetzlichen Formel, keine garantierte Auszahlung. Der genaue Wert ergibt sich nach Anbindung Ihrer SCADA und Prüfung des Netzanschlussvertrags.

Entscheidend ist die Bilanzierungsvariante: Bei negativen oder sehr niedrigen Preisen kann der marktbezogene Anteil der Entschädigung gegen null gehen. Genau deshalb rechnen wir viertelstundenscharf und nicht mit Jahresmitteln.

Einspeisemanagement und Redispatch 2.0 — der deutsche Markt

§13a EnWG, Netzbetreiber, Bundesnetzagentur: worauf der Entschädigungsanspruch beruht

9.379 GWh
Abgeregelte EE-Erzeugung in Deutschland im Jahr 2025 — Ausfallarbeit aus netzbedingten Maßnahmen nach Redispatch 2.0.
433 Mio. EUR
Entschädigungszahlungen der Netzbetreiber für dieselbe Periode. Wer nicht prüft, verschenkt seinen Anteil daran.
3 Jahre
Regelmäßige Verjährung nach §195 BGB, Fristbeginn zum Jahresende nach §199 Abs. 1 BGB. Zum 31. Dezember verfällt jedes Jahr ein kompletter Anspruchsjahrgang.
ca. 95 %
Anteil der entgangenen Einnahmen, den die Entschädigung nach §13a Abs. 2 EnWG typischerweise abdeckt. Die Lücke entsteht dort, wo Ausfallarbeit oder Bilanzierungsvariante falsch angesetzt sind.

Wogegen richtet sich der Anspruch? Nicht gegen eine Behörde, sondern gegen Ihren Netzbetreiber — den Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) oder den zuständigen Verteilnetzbetreiber, der die Maßnahme angeordnet hat. Rechtsaufsicht führt die Bundesnetzagentur. Die Höhe folgt aus der Ausfallarbeit und der gewählten Abrechnungsvariante (Spitz oder Pauschal).

Quellen: Marktdaten der Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur (Redispatch 2.0), Börsenpreise Day-Ahead. Produktiv verarbeitet die Plattform derzeit den polnischen Markt viertelstundenscharf; für Anlagen in Deutschland wird der Umfang in der Vorabanalyse bestätigt.

So läuft der Entschädigungszyklus

Ein wiederkehrender Prozess — jeden Monat eine neue Abrechnung, kein Einzelfall

Luftaufnahme eines Solarparks — Infrastruktur mit SCADA-Überwachung
1

Tag 1: Registrierung und Prüfung des Netzanschlussvertrags

Wir prüfen, ob Ihr Netzanschlussvertrag den Anspruch ausschließt — noch vor dem Onboarding (15 Min. + 1 Tag)

2

Tag 1-3: SCADA-Anbindung (einmaliges Setup)

Sie laden CSV-Daten hoch, binden eine API oder einen RTU-Abruf an. Wir unterstützen SMA, Huawei, Fronius und ABB.

3

Täglich: Monitoring und Fristenüberwachung

Wir ziehen die Netzdaten und melden Abregelungen viertelstundengenau. 30 Tage vor Ablauf jeder Frist schlägt der Fristenwächter Alarm.

4

Monatlich: Erstellung der Entschädigungsabrechnung

Wir stellen automatisch die Forderung für den Abregelungsmonat gegenüber dem Netzbetreiber auf.

5

Nach 60-90 Tagen: Der Netzbetreiber zahlt die Entschädigung

5 % Erfolgshonorar, erhoben durch die Kanzlei, die Ihre Sache führt (einschließlich der Mindestvorabgebühr). Lehnt der Netzbetreiber ab, klagt die Kanzlei, die Ihre Sache führt, innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist.

So berechnen wir Ihr Potenzial

Illustrative Beispiele auf Basis realer Abrechnungspreise

ILLUSTRATIVES BEISPIEL

PV-Anlage 5 MW

~75.000 PLN

Anspruchspotenzial / 6 Monate. Berechnet auf hypothetischen SCADA-Daten und realen Abrechnungspreisen.

ILLUSTRATIVES BEISPIEL

PV-Anlage 12 MW

~158.000 PLN

Anspruchspotenzial / 6 Monate. Der tatsächliche Betrag hängt vom Netzanschlussvertrag ab.

ILLUSTRATIVES BEISPIEL

Portfolio 8 × 2 MW

~210.000 PLN

Anspruchspotenzial / 6 Monate. Portfolio mit konsolidiertem Monitoring.

Echte Fallstudien veröffentlichen wir, sobald wir Kunden haben — mit deren schriftlicher Einwilligung und DSGVO-konformer Anonymisierung. Die Zahlen oben veranschaulichen die Rechenmechanik der gesetzlichen Formel; sie sind keine beworbenen Ergebnisse und keine Zusage einer Auszahlung.

Einfaches Abonnement plus Erfolgshonorar der Kanzlei, die Ihre Sache führt

Das Abonnement deckt Monitoring und Fristenwächter. Das Erfolgshonorar von 5 % erhebt die Kanzlei, die Ihre Sache führt (einschließlich der Mindestvorabgebühr) — ausschließlich auf den Betrag, den Sie tatsächlich erhalten. Keine Einrichtungsgebühr. Keine Jahresbindung.

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Die Rechnung für das Erfolgshonorar stellt die Kanzlei, die Ihre Sache führt, am Tag des Einbehalts — die Abrechnungsdetails regelt der Vertrag, den Sie direkt mit der Kanzlei schließen. Keine Einrichtungsgebühr. Keine Jahresbindung.

Haftungsausschluss: OdzyskOZE.pl ist eine Technologieplattform der HAL Group. Wir führen derzeit Gespräche mit Anwaltskanzleien (zugelassene Rechtsanwälte) über die Vertretung gegenüber dem Netzbetreiber und vor Gericht — aktuell ist noch kein Kooperationsvertrag unterzeichnet. Die HAL Group erbringt keine Rechtsdienstleistungen und erhebt kein Erfolgshonorar. Über die Wahl der Kanzlei und die Bedingungen der Vertretung informieren wir Sie, bevor die kostenpflichtige Zusammenarbeit beginnt.

Glossar

Die Begriffe, die beim Einspeisemanagement immer wieder auftauchen

Entschädigungsanspruch

Der Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Ersatz der Einnahmen, die durch die Abregelung Ihrer Anlage entgangen sind.

Redispatch 2.0

Seit dem 1. Oktober 2021 einheitliches Verfahren für netzbedingte Eingriffe: EE- und KWK-Anlagen ab 100 kW werden vom Netzbetreiber gesteuert abgeregelt.

Einspeisemanagement

Die Reduzierung der Einspeiseleistung einer EE-Anlage auf Anweisung des Netzbetreibers wegen eines Netzengpasses.

Netzbetreiber

Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) oder Verteilnetzbetreiber — er ordnet die Abregelung an und schuldet die Entschädigung. Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur.

§13a EnWG

Die Rechtsgrundlage: §13a Abs. 1 EnWG regelt die Anpassung der Einspeisung, §13a Abs. 2 EnWG den daraus folgenden Anspruch auf angemessene finanzielle Entschädigung.

SCADA

Die Anlagentelemetrie, die tatsächliche und verfügbare Leistung aufzeichnet — der Nachweis, den die Abregelung erfordert.

Ausfallarbeit

Die Energiemenge, die wegen der Abregelung nicht eingespeist wurde — Bemessungsgrundlage der Entschädigung, ermittelt nach Spitz- oder Pauschalabrechnung.

Verjährung (3 Jahre)

Entschädigungsansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren (§195 BGB); die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben (§199 Abs. 1 BGB). Zum Jahreswechsel verfällt daher jeweils ein kompletter Jahrgang.

Treuhandkonto

Das Anderkonto der Kanzlei, die Ihre Sache führt, auf das die Entschädigung fließt; die Kanzlei rechnet ihr Honorar ab und überweist den Rest an Sie.

Erfolgshonorar

Ein Prozentsatz des tatsächlich durchgesetzten Betrags, erhoben durch die Kanzlei, die Ihre Sache führt — keine Zahlung, kein Honorar.

Häufige Fragen

War die Abregelung meiner Anlage tatsächlich eine netzbedingte Maßnahme?
Genau das prüfen wir — wir ziehen täglich die öffentlichen Redispatch-Daten der Netzbetreiber und korrelieren sie viertelstundengenau mit Ihrer SCADA. Nur Ereignisse, die in beiden Quellen bestätigt sind, gehen in die Forderung ein.
Wie lange habe ich Zeit?
In Deutschland gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§195 BGB), die nach §199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Entstehungsjahres beginnt. Praktisch heißt das: Zum 31. Dezember verfällt jedes Jahr ein kompletter Jahrgang an Ansprüchen. Deshalb automatisieren wir die Fristenüberwachung.
Und wenn ich im Ausland Anlagen betreibe?
Die Fristen unterscheiden sich erheblich. In Polen etwa gilt eine Ausschlussfrist von 180 Tagen nach Art. 9c Abs. 7k des Energiewirtschaftsgesetzes — danach erlischt der Anspruch ersatzlos. Wir führen die Fristen je Anlage und je Rechtsordnung.
Woher stammen Ihre Daten?
Öffentliche Datenquellen der Netzbetreiber und der Regulierungsbehörde sowie Ihre SCADA. Alles DSGVO-konform und im Rahmen der Quellenlizenzen.
Ist meine SCADA kompatibel?
Wir unterstützen CSV, Modbus, OPC-UA sowie Adapter für SMA Webconnect, Huawei FusionSolar, Fronius Solar.web und ABB Ability.
Was, wenn der Netzbetreiber die Zahlung verweigert?
Dann klagt die Kanzlei, die Ihre Sache führt, innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist. Das Erfolgshonorar von 5 % erhebt die Kanzlei, die Ihre Sache führt, AUSSCHLIESSLICH auf durchgesetzte Beträge.
Ist Ihr Vorgehen rechtlich zulässig?
Ja — Grundlage sind Art. 13 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2019/943 und §13a EnWG, die abgeregelten Anlagenbetreibern einen Anspruch auf angemessene finanzielle Entschädigung geben. Alles, was Rechtsvertretung erfordert, übernimmt eine Kanzlei auf Grundlage eines gesonderten Vertrags.
Erbringt OdzyskOZE.pl Rechtsdienstleistungen?
NEIN — wir leisten technische Beratung und Prozessautomatisierung. Vollmacht und Rechtsvertretung übernimmt eine Kanzlei, die Ihre Sache führt, auf Grundlage eines gesonderten Vertrags.
Wie lange dauert das Ganze?
Prüfung durch den Netzbetreiber: 60-90 Tage. Auszahlung: unverzüglich nach der Entscheidung. Zivilverfahren (bei Ablehnung): 12-24 Monate.
Sind meine SCADA-Daten sicher?
DSGVO, Datenschutz-Folgenabschätzung, AES-256-Verschlüsselung und NIS2-Compliance (Frist Oktober 2026). Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie in der Fußzeile.
Wie kann ich kündigen?
Jederzeit, von einem Tag auf den anderen. Keine Bindung. Ihre Daten stehen 90 Tage nach Kündigung als CSV zum Download bereit. Hinweis: Erfolgshonorare aus Forderungen, die VOR der Kündigung eingereicht wurden, können nachvertraglichen Regelungen unterliegen — Details im Vertrag.
Wie kann ich sicher sein, dass ich die volle Auszahlung erhalte?
Vorgesehen ist, dass der Netzbetreiber die Entschädigung auf ein Treuhandkonto zahlt, das die Kanzlei führt, die Ihre Sache bearbeitet — nicht direkt an Sie. Den genauen Mechanismus, die Fristen und die Höhe des Erfolgshonorars regelt der Vertrag, den Sie mit der Kanzlei schließen, bevor die kostenpflichtige Zusammenarbeit beginnt. Das ist der Standard in der Anspruchsdurchsetzung. Die Rechnung stellt die Ihre Sache führende Kanzlei am Tag des Einbehalts — volle Transparenz.
Was, wenn ich nach Ihrer Analyse selbst abrechne?
Exklusivitätsklausel (Vertrag): Während der Vertragslaufzeit rechnen Sie nicht selbst ab. Ein Verstoß löst das Erfolgshonorar so aus, als wäre die Forderung über uns gelaufen. Wir binden Sie nicht — wenn Sie nicht mit uns arbeiten wollen, kündigen Sie das Abonnement und handeln Sie selbst.

Haftungsausschluss: OdzyskOZE.pl ist eine Technologieplattform der HAL Group. Wir führen derzeit Gespräche mit Anwaltskanzleien (zugelassene Rechtsanwälte) über die Vertretung gegenüber dem Netzbetreiber und vor Gericht — aktuell ist noch kein Kooperationsvertrag unterzeichnet. Die HAL Group erbringt keine Rechtsdienstleistungen und erhebt kein Erfolgshonorar. Über die Wahl der Kanzlei und die Bedingungen der Vertretung informieren wir Sie, bevor die kostenpflichtige Zusammenarbeit beginnt.

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